Hunde sind beim parkrun seit jeher willkommen. Wir sind uns jedoch bewusst, dass sie ein potenzielles Risiko für die Teilnehmenden und andere Parkbenutzer*innen darstellen. Daher bitten wir darum, dass parkrun-Teilnehmende mit Hunden die folgenden allgemeinen Grundsätze beachten (für Assistenzhunde gelten gesonderte Bestimmungen – wie weiter unten ausgeführt).
- Bitte informiere Dich vor der Teilnahme an einem 5-km-parkrun auf der Website des Standorts, ob Hunde erlaubt sind.
- Hunde dürfen bei junior parkruns weder Walker*innen noch Läufer*innen oder freiwillige Helfer*innen begleiten.
- Wo Hunde erlaubt sind, darf jede beim parkrun teilnehmende Person von maximal einem Hund begleitet werden, egal ob sie geht, läuft oder als Helfer*in tätig ist.
- Nur kurze, handgeführte, nicht ausziehbare Leinen sind erlaubt – keine Hüftgurte.
- Halte während der Einweisung vor dem parkrun etwas Abstand vom Geschehen, wenn Dein Hund zum Bellen neigt. Dies soll sicherstellen, dass die parkrun-Teilnehmenden die Ansagen deutlich hören können und nicht abgelenkt werden.
- Wenn Du mit einem Hund gehst oder läufst, positioniere Dich bitte an der Startlinie entsprechend Deiner voraussichtlichen Zielzeit.
- Halte Deinen Hund während des gesamten parkruns an der Leine, an Deiner Seite, in Reichweite und unter Kontrolle.
- Die gleichzeitige Teilnahme mit einem Kinderwagen und einem Hund ist nicht gestattet.
- Melde Deinen Hund nicht als parkrun-Teilnehmer*in an.
- Überlege Dir, ob das Wetter/Gelände für Deinen Hund geeignet ist.
- Bitte entferne die Hinterlassenschaften Deines Hundes vom Gelände.
Zusammengefasst:
Personen, die bei einem parkrun mit ihrem Hund gehen, laufen oder freiwillige Helfer*innen sind, müssen den Hund jederzeit an einer kurzen, handgeführten, nicht ausziehbaren Leine und an ihrer Seite halten.
Dies gilt für alle parkrun-Standorte weltweit, bei denen Hunde erlaubt sind, und schließt auch Assistenzhunde ein.
1.7.1 Assistenzhunde bei parkrun
Unser Ziel ist es, die Teilnahme von Hunden bei parkruns auf der ganzen Welt zu erlauben, wo immer dies auf sichere Weise möglich ist. In manchen Fällen sind Hunde an unseren Standorten nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Teilnehmende, die einen Assistenzhund benötigen.
Definition eines Assistenzhundes
Es gibt keinen weltweit einheitlich anerkannten Standard oder eine Zertifizierung für Assistenzhunde, weshalb es schwierig ist, klare Kriterien für die Definition eines Assistenzhundes im parkrun-Kontext festzulegen.
Aus diesem Grund gestatten wir Personen, ihre Hunde selbst als Assistenzhunde einzustufen.
Um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten und unseren Teams eine angemessene Organisation der parkruns zu ermöglichen, müssen wir verlangen, dass Personen, die mit Assistenzhunden teilnehmen, sich an die folgenden Richtlinien halten:
In den meisten Fällen ist es an unseren Standorten erlaubt, mit einem Hund zu gehen, zu laufen oder als Helfer*in tätig zu sein, sofern die oben beschriebenen Regeln eingehalten werden. In diesen Fällen gibt es keine zusätzlichen Anforderungen für Menschen mit Assistenzhunden, die über die allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme mit einem Hund hinausgehen.
Für Standorte, an denen Hunde normalerweise nicht zugelassen sind, eine Person jedoch einen Assistenzhund benötigt, um teilnehmen zu können, gelten die folgenden Bedingungen:
- Assistenzhunde müssen jederzeit deutlich als solche zu erkennen sein.
- Personen, die bei einem parkrun über 5 km oder einem junior parkrun gehen, laufen oder als Helfer*in teilnehmen, müssen die Laufleitung bei ihrer Ankunft darüber informieren, dass sie einen Assistenzhund benötigen.
- Der Assistenzhund muss jederzeit unter Kontrolle und an der Seite der teilnehmenden Person gehalten werden.
- Der Assistenzhund muss an einer kurzen, handgeführten, nicht ausziehbaren Leine gehalten werden (es sei denn, es gelten die im Folgenden genannten Bestimmungen).
Assistenzhunde und Hüftgurte
Aufgrund allgemeiner Sicherheitsbedenken und des erhöhten Risikos von Stolperunfällen sind Hüftgurte (bei denen die Leine an der Hüfte des Besitzers bzw. der Besitzerin befestigt ist) bei parkrun nicht erlaubt. Wenn eine Person jedoch einen Assistenzhund benötigt, um teilnehmen zu können, und körperlich nicht in der Lage ist, eine Handleine zu benutzen, werden wir vertretbare Anpassungen an unseren Richtlinien und Abläufen vornehmen.
Wenn eine Person der Meinung ist, dass sie nur mit ihrem Assistenzhund teilnehmen kann, jedoch nicht in der Lage ist, eine Handleine zu benutzen, und die Teilnahme nur durch die Verwendung einer an der Hüfte befestigten Leine möglich wäre, muss sie sich mit der parkrun-Zentrale in Verbindung setzen, um uns zu informieren. Der Grund hierfür ist, dass die Teilnahme eines Assistenzhundes, der an einer an der Hüfte befestigten Leine geführt wird, ein größeres Sicherheitsrisiko darstellt und wir daher festhalten möchten, wo eine solche Art der Teilnahme stattfindet, um diese Risiken besser zu verstehen.
Die teilnehmende Person sollte erklären, warum eine Handleine für sie nicht geeignet ist, und bestätigen, dass sie ohne die Verwendung einer an der Hüfte befestigten Leine nicht teilnehmen kann. Sie sollte auch bestätigen, dass ihr Hund ein ausgebildeter Assistenzhund ist und an einer kurzen, nicht ausziehbaren Leine, unter Kontrolle und jederzeit an ihrer Seite gehalten wird.
Sobald dies erfolgt ist, müssen die folgenden Grundsätze für die Teilnahme beachtet werden:
- Bei der Ankunft muss die am parkrun teilnehmende Person die Laufleitung darüber informieren, dass sie sich mit der parkrun-Zentrale in Verbindung gesetzt hat, dass sie bei der Teilnahme ihren Assistenzhund an einer an der Hüfte befestigten Leine mitführen wird und dass dem zugestimmt wurde. Die Standort-Teams sollten dies auf Vertrauensbasis akzeptieren und müssen dies nicht mit der parkrun-Zentrale abklären.
- Während des Gehens, des Laufens oder der Freiwilligentätigkeit muss der Hund immer deutlich als Assistenzhund gekennzeichnet sein, an einer kurzen, nicht ausziehbaren Leine, unter Kontrolle und immer an der Seite des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin gehalten werden.