Wir begrüßen Formen der Teilnahme, die dem Gehen, Joggen oder Laufen gleichgestellt sind.
Aus Sicherheitsgründen sind Fahrräder, Laufräder, Einräder, Roller, Dreiräder, Hoverboards, Skateboards, Rollschuhe, Inlineskates und Handbikes (eine Form des Radfahrens) nicht erlaubt.
1.8.1 Rollstühle
Wir sind stolz darauf, für so viele Menschen wie möglich zugänglich zu sein, und heißen daher auch Rollstuhlfahrer*innen willkommen. Wir treffen jedoch keine Festlegung, ob unsere Strecken für Rollstuhlfahrer*innen geeignet sind oder nicht, da dies stark von den Fähigkeiten, der Erfahrung und dem Selbstvertrauen der einzelnen Person abhängt.
Alle unsere Standort-Teams können über die E-Mail-Adresse unten auf der Standort-Website kontaktiert werden. Sie besprechen gerne die Einzelheiten der jeweiligen Strecke mit einer rollstuhlfahrenden Person, so dass diese selbst entscheiden kann, ob diese Strecke für sie geeignet ist.
Außerdem freuen wir uns über Registrierungen von Personen mit langfristigen Erkrankungen, die sich nicht selbst in einem Rollstuhl fortbewegen können. Sie können sich auf der Strecke schieben lassen oder einen motorisierten Rollstuhl benutzen und eine Zeitmessung erhalten. Mobilitätsroller sind bei unseren parkruns ebenfalls erlaubt. Dies gilt nicht für Menschen mit kurzfristigen Gesundheitsproblemen oder verletzte, nicht behinderte Menschen.
Rollstuhlfahrer*innen können sich über unser Kontaktformular an unser Support-Team wenden, wenn sie ihr parkrun-Profil so kennzeichnen lassen möchten, dass sie in unseren Ergebnissen als Rollstuhlfahrer*in („MWC“ für männlicher Rollstuhlfahrer oder „WWC“ für weibliche Rollstuhlfahrerin) erscheinen.
1.8.2 Sportwagen, Kinderwagen und Laufbuggys
Die Nutzung von Sportwagen, Kinderwagen und Laufbuggys bei parkrun ist willkommen und es ist schön zu sehen, wenn Familien gemeinsam teilnehmen. Allerdings sind nicht alle Strecken dafür geeignet und es liegt in der Verantwortung der erwachsenen Teilnehmenden, die Tauglichkeit der Strecke zu beurteilen.
Wir gestatten nicht, dass ein zusätzliches Kind ein „Buggy Board“ benutzt, bei dem es auf einer hinten am Buggy angebrachten Fußplatte steht und geschoben wird. parkrun erlaubt auch keine Buggys, die wie ein Anhänger hinter Teilnehmenden hergezogen werden, da dies ein erhöhtes Risiko für alle Teilnehmenden und die Öffentlichkeit darstellt.
Bitte finde eine geeignete Startposition und achte auf die Teilnehmenden um Dich herum.
Darüber hinaus ist die Benutzung eines Sportwagens, Kinderwagens oder Laufbuggys bei gleichzeitiger Teilnahme mit einem Hund nicht gestattet. Die gleichzeitige Benutzung eines Rollstuhls mit einem Hund ist gestattet, solange sich an die Richtlinien einer Teilnahme mit Hunden gehalten werden. |
1.8.3 Frame Runner-Geräte
Ein „Frame Runner“ ist ein Rahmen mit drei Rädern, bei dem die Person von einem Sattel und einer Platte für den Oberkörper gestützt wird. Die Person treibt sich mit den Füßen an und steuert das Gestell über Hand- und/oder Armbewegungen. Menschen mit Gleichgewichtsstörungen können mithilfe von Frame Runnern an Freizeit- oder Wettkampfaktivitäten teilnehmen und auf diese Weise ihre allgemeine Fitness, ihre Kraft und ihr körperliches und emotionales Wohlbefinden effektiv verbessern.
Wir erlauben den Einsatz von Frame Runner-Geräten von Fall zu Fall, wenn der Gesundheitszustand eines Teilnehmers bzw. einer Teilnehmerin dies erforderlich macht und die Strecke sich dafür eignet. Personen, die mit einem Frame Runner an einem parkrun teilnehmen möchten, sollten sich über unser Kontaktformular mit unserem Support-Team in Verbindung setzen.